Jüngst hat die Verbraucherzentrale NRW die Fondsgebühren unterschiedlicher Anbieter unter die kritische Lupe genommen und entdeckt, dass ein Vergleich kaum möglich sei. Schlecht für die Kunden, gut für die Anbieter. Im Einzelnen sahen die Verbraucherschützer, dass es zwar eine Total Expense Ratio (TER), also eine Art Quote der Gesamtkosten, gäbe, diese aber mitnichten bei allen Anbietern dieselben Posten enthielte. Vielmehr variieren die einzelnen Kostenpunkte stark nach Produkt und Anbieter. Der Ausgabeaufschlag / Agio Der Ausgabeaufschlag bezeichnet die Kosten, die Anlegern beim Kauf von Fondsanteilen entstehen. Dieser beträgt je nach Anlagestrategie (riskant oder eher risikoavers) zwischen einem und fünf Prozent der Anlagesumme. Kauft man also Anteile im Wert von 100 Euro, werden nur zwischen 99 und 95 Euro tatsächlich angelegt. Der andere Teil wandert als Aufgabeaufschlag in die Kassen der Investmentfondsgesellschaften. Abhilfe können hier Online-Anbieter leisten. Diese bieten oftmals geringere Agios an und/oder verzichten gänzlich darauf.
Verwaltungsgebühr Ein ebenso großer Posten ist die Verwaltungsgebühr. Auch hier fallen einmal pro Jahr zwischen null und zwei Prozent an. Mitunter kann es sein, dass je höher das Agio ist, desto niedriger die Verwaltungsgebühr ausfällt und umgekehrt. Am Ende jedoch steht immer der Sparer, der Gebühren aufbringen und dessen Sparanteil dadurch geschmälert wird. In diesem Sinne sollte man sich eben auch vor Augen halten, dass der Fonds eine entsprechend gute Performance haben muss und auch die Haltedauer länger sein muss, wenn man als Anleger diese Gebühren wieder hereinholen will.
Depotbankgebühren Auch die das Depot führende Bank - diese muss nicht mit der Fondsgesellschaft identisch sein - verlangt Gebühren für die Administration des Depots. Dafür können bis zu 0,3 Prozent des Fondsvolumens pro Jahr betragen. Bedenkt man, dass beliebte Publikumsfonds ein großes Volumen haben, wird man sich ausrechnen können, wie hoch die Kosten für den eigenen Anteil sein können.
Performance Fee Diese erfolgsabhängige Gebühr bezieht sich auf aktiv gemanagte Fonds. Diese haben in der Regel eine Benchmark, also einen Vergleichswert. Entwickelt sich der Fonds besser als sein Vergleichswert, wir diese Gebühr quasi als Belohnung für den Fondsmanager fällig. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Fonds zwar an Wert verliert, dafür aber weniger als sein Referenzwert. Außerdem kann es sein, dass die Fondsgesellschaft im Gegenzug keine "Entschädigung" zahlt, wenn der Fonds eine schlechtere Performance als der Vergleichswert aufweist, d.h. dass die Verluste bei schlechterem Abschneiden alleine vom Anteilseigner getragen werden müssen. Transaktionskosten Diese entstehen immer dann, wenn der Fondsmanager beginnt Papiere im Fonds umzuschichten, also einige zu verkaufen und andere zu kaufen. Je öfter der Fonds angeglichen werden muss, desto häufiger sind auch Transaktionskosten fällig und diese nagen schließlich an der Rendite.
Diese und viele weitere Informationen finden sich laut Verbraucherzentrale NRW kaum oder zu wenig detailliert in den Verkaufsprospekten der Fondsgesellschaften. Schlimmer noch: Einige Gesellschaften lassen sich von ihren Kunden gar das Drucken und die Distribution der Prospekte bezahlen. Alternativen können insofern entweder Online-Broker oder aber auch börsengehandelte Index-Fonds (ETF) sein, da diese einen Index nachbilden, nicht aktiv gemanagt werden und damit einiges an Gebühren sparen helfen. Marcello Buzzanca |
TAM-Wochenblatt Ausgabe 6 KW 8 | 23.02.2011 |
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